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Ränge der Jägergilde  

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Felistra
(@felistra)
Beigetreten: vor 12 Jahren
Beiträge: 37
21. Januar 2021 13:46  

Jagdleitung:

Die Jagdleitung ist das Oberhaupt der Jägergilde. Sie hat die ultimative Entscheidungsgewalt über sämtliche Belange der Jägergilde. Sie hat das Recht Verträge und Kooperationen zu schließen. Sie ist im Falle eines Kampfes das militärische Oberhaupt der Jäger und der Waldhüter.

Die Jagdleitung ist vereidigt und wie die Waldhüter in gesetzlichen Angelegenheiten zur Inhaftierung von Straftätern ermächtigt.

 

 

Ratgeber:

Die Ratgeber vertreten die Jagdherrin in ihrer Abwesenheit oder in ihrem Auftrag bei allen Belangen. Darin inbegriffen sind das schließen von Verträgen, die Teilnahme bei Besprechungen und bei der militärischen Angelegenheiten. Wie die Jagdherrin hat sie die gleichen Rechte und Pflichten die der Waldhüter auferlegt wurden.

 

 

Waldhüter:

Die Waldhüter sind eine Untergruppe der Jäger, die sich mit einem Eid an die Autorität des Freistaates gebunden haben. Sie sind in die Gesetze des Freistaates unterwiesen und vertreten in ihrer Funktion die Stadtwache im Wald. Sie haben das Recht Straftäter zu verhaften und zu inhaftieren. Eine militärische Ausbildung ist empfohlen, aber keine Pflicht.

 

 

Veteran:

Der Veteran ist ein alteingesessenes Mitglied der Jägergilde und entsprechend mit den Abläufen im Lager vertraut. Er übernimmt teilweise die Ausbildung der Jagdanwärter und untersteht der Weisungsbefugnis der Waldhüter.

 

 

Jäger:

Ein Jäger hat vor der Gemeinschaft eine entsprechende Prüfung abgelegt und hat sich damit das Recht erarbeitet alleine auf die Jagd gehen zu dürfen oder andere Jäger, Jagdanwärter oder Ähnliches auf eine Jagd mitzunehmen.

 

 

Jagdanwärter:

Als Jagdanwärter sind allgemein Schützen und Kämpfer eingestuft, deren Können beim Kampf und der Jagd noch nicht hinreichend gefestigt oder geprüft wurde. Entsprechend ist es ihnen untersagt alleine ohne einen Jäger auf die Jagd zu gehen. Davon ausgenommen sind der Fallenbau für kleine Säugetiere und das Fischen.

 

 

Lagerbewohner:

Lagerbewohner haben keine gefestigte Rang im Lager und übernehmen vorwiegend Aufgaben, die rund um das Lagerleben anfallen. Zu ihnen gehören Handwerker, Schreiner, Kürschner, Tierpfleger und so weiter. Im militärischen Sinne sind sie als Zivilisten eingestuft und werden nur im Sonderfall entsprechend eingebunden. Als vollwertiges Mitglied der Jägergilde haben sie wie alle anderen Mitglieder auch das Recht Gästen bei entsprechenden Verfehlungen des Lagers zu verweisen.


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