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Die Regeln des Badehauses Seelenfrieden  

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Ewelina
(@dastro)
Beigetreten: vor 5 Jahren
Beiträge: 70
27. April 2023 9:24  

1. Kleiderordnung

Das Badehaus darf nur in angemessener Kleidung betreten werden, Waffen und Rüstungen gehören nicht dazu. Das Badehaus übernimmt keinerlei Haftung für diese Gegenstände.

Alle Bereiche nach der Umkleide dürfen nur in folgender Bekleidnug betreten werden: In Badekleidung, im Handtuch oder nackt. Ausnahmen hierfür stellen in Mitarbeiter in sauberer Arbeitskleidung dar.

Für den Außenbereich gilt hier folgendes:

Im Außenbereich ist Grundsätzlich nur Badekleidung oder Handtuch gestattet. Der Gang zur Umkleide selbst ist natürlich in Straßenkleidung möglich.

2. Öffnungszeiten

Das Badehaus ist von 10 Uhr Morgens bis 22 Uhr Abends geöffnet (der Außenbereich im Sommer ab Juni bis 22 Uhr), außerhalb der Öffnungszeiten oder wenn niemand anzutreffen ist können Termine ausgemacht werden. Hierfür ist ein Mitarbeiter anzuschreiben und dies entsprechend schriftlich niederzulegen. Sonntag ist Ruhetag.

Für den Außenbereich gilt hier folgendes:

Dieser ist grundsätzlich zu den selben Öffnungszeiten geöffnet, allerdings sinnigerweise nur in der warmen Jahreszeit von Ende Mai bis Ende September.

Eine Verlängerung der Öffnungszeiten oder Termine außerhalb dieser liegen in der Entscheidungsgewalt der Mitarbeiter, aber auch in der Verantwortung dieser, sowie für alle Vorfälle in dieser Zeit verantwortlich.

3. Etikette

Das Badehaus wünscht sich von Kunden und Personal ein höfliches und respektvolles Klima. Dementsprechend sind beide Parteien dazu angehalten, den Respekt gegenüber den jeweilgen Völkern und Geschlecht jederzeit aufrecht zu erhalten.

4. Intimitäten

Das Badehaus ist ein Ort der Entspannung und der Ruhe, nicht für Zweisamkeit dieser Art. Diese sind auch explizit nicht im Angebot des Hauses enthalten. Sollten Kundschaft oder Mitarbeiter dabei beobachtet werden, wie sie der Gesellschaft angemessene Umgangsformen überschreiten, so sind sie direkt dem Haus zu entfernen. Der Preis für bestellte Leistungen wird davon unabhängig in jedem Fall berechnet.

5. Weisungsgewalt und Hausrecht

Sollten die oben genannten Regeln nicht eingehalten werden, so hat jeder Mitarbeiter das Recht, auf das Fehlverhalten aufmerksam zu machen und gegebenenfalls die Person des Hauses zu verweisen.

Ein permanentes Hausverbot kann nur in Absprache mit der Inhaberin erfolgen, ein temporäres aber sehr wohl von einem Mitarbeiter ausgesprochen werden.

Bei Zuwiderhandlung gegen die Anweisung eines Mitarbeiters wird die Stadtwache mit einbezogen, bzw. mit dieser zusammengearbeitet.

Der Preis für bestellte Leistungen wird davon unabhängig in jedem Fall berechnet.

6. Sonstiges

Das Wandeln oder Verschleiern der eigenen Identität auf anderem Weg ist im Badehaus nicht gestattet.

Im Zweifel gelten die Gesetze Lichthafens und das Hausrecht.

 

(OOC: Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um immersive Zeiten. Es lohnt sich hierbei den Info-Kanal bzw. die Karte mit Spielersuche im Auge zu behalten,  andere Öffnungszeiten sind möglich, besonders wenn die RL-Arbeitszeiten von Spielern mit den Zeiten nicht kompatibel sind. )


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Arbeitet

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