Nachdem es nun einen neun Aushang auf Geheiß des Marshalls gab der neue konkrete Anweisungen an die Bevölkerung beeinhaltet, macht sich Venisa wieder auf den Weg um die alten Aushänge abzuhängen. Es ist einfach wichtig das die neuen Anweisungen alleinstehend und gut verständlich aufgefasst werden können. So sollte man nun nur noch diesen Aushang erblicken:
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Zusammenfassung der Bürgerversammlung am 19.01.51
„Ein Aufruf an die Künstler Lichthafens“ - Xalaren
Das Museum wird bald eröffnet und die Freigeister werden eine Kunstausstellung kuratieren. Sprecht die Freigeister an, wenn ihr dort eure Kunst ausstellen möchtet. Egal ob Gemälde, Skulpturen, Musik oder Lyrik. Alles ist willkommen. Musik kann sogar auf Wachsrollen verewigt werden, die dann auf einem Phonographen abgespielt werden können. Ihr kennt so etwas nicht? Im Volkskulturhaus steht solch ein Gerät derweil aus und kann auf Wunsch auch sicherlich vorgeführt werden. Noch vor der Eröffnung des Museums wird eine weitere Kunstveranstaltung im Volkskulturhaus stattfinden, wo man seine Kunst vorführen oder ausstellen kann.
„Der Bürgerfond“ - Falaniel Monddorn
Der Bürgerfond wurde von Falaniel Monddorn ins Leben gerufen und soll freien/freiwilligen Kämpfern der Insel zu gute kommen. Sach- und Geldspenden werden gesammelt und nach Bedarf an freiwillige Kämpfer ausgegeben, um zum Beispiel verschossene Pfeile, Munition und Tränke zu ersetzen. So können womöglich auch Kosten für Reparaturen an Rüstungen und Waffen übernommen werden. Ihr möchtet mehr über den Bürgerfond erfahren? Die Initiatorin des Bürgerfonds, Falaniel Monddorn, wird euch weiterhelfen können.
Während der Vorstellung des Projektes und der anschließenden Diskussionen wurden falsche und unvollständige Informationen von verschiedenen Teilnehmern eingebracht. An dieser Stelle werden, wie angekündigt, die richtigen Fakten nachgereicht:
Aus der Verfassung (Klick mich bei Bedarf)
Titel 3: Bürgerrechte
Art. 16 – Bürgerrecht
4. Der Besitz des Bürgerrechts bringt Privilegien mit sich.
b) Behandlungs, - und Entbindungskosten im Heilerhaus werden vom Königreich getragen.
Art. 19 – Wehrpflicht
1. Jeder Bürger ist dazu verpflichtet, eine Grundausrüstung für die Wehrpflicht bereitzustellen.
a) Bürger haben das Anrecht auf materielle Unterstützung für die Erstanschaffung einer Grundausrüstung.
Weiterhin findet man dazu einen Verweis auf einen aktuellen Aushang der Stadtwache (Klick mich bei Bedarf)
(Weitere Informationen zu diesem Thema (Klick mich bei Bedarf))
„Projekt gemeinnützige Zeitung 'Flaschenpost' “ - Gligg Immergrins/Venisa Morgentau
Das Königreich Lichthafen soll wieder eine Zeitung bekommen. Doch dieses mal soll sie als gemeinnütziges Projekt geführt werden. Jeder Bewohner dieser Insel soll dort kostenfrei Beiträge einreichen können. Es spielt dabei keine Rolle, um was für eine Art von Beitrag es sich handelt. Ein Artikel über das aktuelle Zeitgeschehen? Eine Kolumne? Lyrik und Kunst? Oder einfach ein tolles Kochrezept? Dieses Projekt soll eure Kreativität nicht einschränken. Eine gewinnorientierte Unternehmung wird nicht angestrebt. Dieses Projekt soll sich durch Spenden und Werbeanzeigen finanzieren. So der Plan. Der Weg zum Ziel wird den Kurs bestimmen. Die Grundsteine für das Projekt sind gelegt, doch es bedarf noch an weiteren ehrenamtlichen Helfern für eine Art 'Kernteam'. Es braucht Leute die mit uns Ideen diskutieren, Leute die Beiträge Korrektur lesen, Leute die über die Insel laufen und Interviews führen. Wenn davon auf euch nichts zutrifft, ihr aber dennoch glaubt dem Kernteam etwas beisteuern zu können, dann kommt dazu! Weitere Informationen folgen in Kürze. Haltet auch nach einer öffentlichen Einladung für eine erste Zusammenkunft des Kernteams der Flaschenpost Ausschau. Alternativ bekundet jetzt schon euer Interesse bei Gligg Immergrins oder Venisa Morgentau.
„Eine Hymne für Lichthafen“ - Jinex Klax
Manche Reiche haben eine Hymne, Lichthafen aber noch nicht. Eine Hymne kann den Zusammenhalt aller oder den Stolz auf die Heimat stärken. Es braucht allerdings einen guten Text, samt einer guten Umsetzung. Bereits im letzten Jahr wurde schon etwas Vorarbeit geleistet und sozusagen ein Weg eröffnet diese Idee womöglich wahrlich umzusetzen. Aktuell fehlt es noch an Texten, über die man dann diskutieren könnte. Ihr seid kreativ oder habt zumindest 'grobe' Ideen? Textvorschläge können im Volkssprecherbüro eingereicht werden.
(Ingame Brief an Venisa oder über Discord: vintage_vibez)
„Ankündigung: Siegesfeier auf dem Gut Westholm“ - Baron Ragnarr von Westholm
Der Feind ist besiegt und die Streiter des Königreichs waren siegreich. Lasst uns zusammen kommen, um den Sieg zu feiern und all den gefallenen Helden gebührlich zu gedenken. Kommet herbei und feiert das Leben mit uns! Am Samstag den 01.Februar ab 19 Uhr lädt das Gut Westholm in seine Festhalle ein.Für das leibliche Wohl ist reichlich gesorgt.
Anmerkung: Eine Gedenkmesse findet am Freitag den 24. Januar um 19:30 Uhr in der Kathedrale statt.
Rückmeldungen und konstruktive Kritik
Dies war die erste Bürgerversammlung und wie in den einleitenden Worten des Abends geäußert, gilt es nun erst einmal Erfahrungswerte zu sammeln. Bitte teilt mir eure Rückmeldung zum Abend mit und sodass es möglich ist äußert bitte konstruktive Kritik. Es gilt solche Veranstaltungen an unsere Bedürfnisse anzupassen. Nichts hat das Anrecht darauf sogleich perfekt zu sein. Alles ist ein Prozess des Wandels und des Reifens. Ein besonderer Dank gilt der Süßen Perfektion und der Silberklinge Backkunst, welche uns allen köstliche Speisen an jenem Abend zur verfügung gestellt haben.
gez. Venisa Morgentau (Volkssprecherin)
Zweite Bürgerversammlung
Es ist soweit! Eure Stimmen und Unterschriften sind gefragt, um auf dieser Insel etwas großartiges entstehen lassen zu können. Mit großer Freude wollen wir euch das Projekt: 'Kleingartensiedlung' vorstellen und hoffen dabei auf eure Unterstützung und Unterschrift auf einer Petition. Es wurde viel im Vorfeld geplant und besprochen, doch nun müssen wir als Volk zusammen stehen und füreinander eintreten, um gemeinsam großes bewirken zu können.
Ihr träumt davon einen eigenen Garten bepflanzen und dekorieren zu können? Ihr wollt mit euren Freunden schön am Wochenende im Grünen grillen und enstpannen? Ihr möchtet euren Kindern einen schönen Erholungsort bieten?
Dann kommt am Samstag den 31.05.51 um 19:00 Uhr ins Volkskulturhaus zur zweiten Bürgerversammlung hört euch an, was wir euch zu präsentieren haben!
Zusammenfassung der zweiten Bürgerversammlung am 31.05.51
Auf der Bürgerversammlung am Samstag den 31.05.51 wurde das Projekt 'Der Kleingarten - die Kleingartensiedlung' vorgestellt. Dieses Projekt sollte durch eine Petition das notwendige Gewicht erhalten, sodass die nächsten Planungsschritte ermöglicht werden können. Im folgenden gibt es eine Zusammenfassung der Präsentation die am Samstagabend des 31.05.51 im Volkskulturhaus stattgefunden hat. Folgende Zusammenfassung spiegelt die Wünsche und aktuelle Planung der Projektinitiatoren wieder, darf aber nicht als in Stein gemeißelt betrachtet werden.
OOC: Folgende Zusammenfassung liegt als Protokoll im Volkskulturhaus zur Einsicht und Abschrift aus. Das Anschauungsmaterial ist ebenfalls noch temporär im Volkskulturhaus verfügbar und kann betrachtet werden. Auch die Petition liegt im Volkskulturhaus aus.
Der Kleingarten – Die Kleingartensiedlung
Ein Kleingarten ist eine meist gepachtete, kleine Gartenparzelle innerhalb einer größeren Anlage, die von einem Kleingartenverein oder dem Königreich verwaltet wird. Er dient der privaten Nutzung, insbesondere zum Anbau von Obst, Gemüse und Blumen sowie zur Erholung.
Merkmale eines Kleingartens:
Begrenzte Fläche: Kleingärten sind in der Regel zwischen X und Y Quadratmeter groß. (¼ Schlossgartengröße)
Regeln und Vorschriften: Die Nutzung ist durch das Königreich und die jeweilige Kleingartenverordung geregelt, um die kleingärtnerische Nutzung zu erhalten.
Kein fester Wohnsitz: In Kleingärten darf eine Gartenlaube stehen, die jedoch nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden darf.
Nachhaltigkeit und Natur: Kleingärten fördern die Artenvielfalt, bieten Lebensraum für Insekten und Vögel und tragen zum Stadtklima bei.
Soziale Funktionen
Kleingärten sind weit mehr als nur Orte des Gärtnerns – sie sind lebendige soziale Treffpunkte, die Personen unterschiedlicher Herkunft, Generationen und sozialer Schichten miteinander verbinden. Durch gemeinsame Interessen und den Austausch im Grünen entstehen Kontakte, die Isolation entgegenwirken und das Gemeinschaftsgefühl stärken. Ob beim geselligen Beisammensein, bei Festen oder bei gemeinsamen Aktivitäten – hier entstehen Freundschaften und soziale Netzwerke, die Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Besonders für Neuankömmlinge kann der Kleingarten eine Brücke in die Gesellschaft sein, da er eine unkomplizierte Möglichkeit bietet, Kontakte zu knüpfen und sich in das soziale Leben zu integrieren.
Darüber hinaus sind Kleingärten Orte des Austauschs und der gegenseitigen Unterstützung. Personen mit ähnlichen Interessen finden hier nicht nur Ruhe und Erholung, sondern auch eine Gemeinschaft, die über Jahre hinweg zusammenwächst. Die Kleingartenkultur fördert den Dialog, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ermöglicht jedem Einzelnen ein Stück persönliche Selbstverwirklichung.
So sind Kleingärten nicht nur grüne Oasen in der Stadt, sondern auch wertvolle soziale Räume, die das Miteinander fördern und zu einer lebendigen Nachbarschaft beitragen.
Gesundheit und Erholung
Kleingärten sind wertvolle Rückzugsorte, die Erholung und gesundheitliches Wohlbefinden inmitten des oft hektischen Alltags ermöglichen. Sie bieten eine Oase der Ruhe und Entspannung, die ohne lange Reisen direkt vor der eigenen Haustür zugänglich ist. Ob als Feierabendrefugium, Wochenendziel oder Ort für den Kurzurlaub im Grünen – Kleingärten ermöglichen Naherholung in ihrer schönsten Form. Die aktive Beschäftigung im Garten dient als idealer Ausgleich zum stressigen Berufsleben. Körperliche Betätigung an der frischen Luft fördert die Gesundheit, stärkt das Immunsystem und trägt zur Stressbewältigung bei. Gleichzeitig wirkt sich die natürliche Umgebung positiv auf das seelische Wohlbefinden aus, indem sie innere Ruhe und Zufriedenheit schenkt. Sie schaffen eine harmonische Verbindung zwischen Volk und Natur und einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge der Gesellschaft leistet. So sind Kleingärten nicht nur grüne Erholungsräume, sondern auch ein lebendiges Beispiel dafür, wie Natur und Volk im Einklang für ein gesundes Leben sorgen können.
Familien, Kinder und Jugendliche
Kleingärten sind weit mehr als nur Orte des Gärtnerns – sie bieten Familien, Kindern und Jugendlichen einen einzigartigen Raum zum Spielen, Entdecken und Lernen. Es ermöglicht jungen Menschen, die Natur hautnah zu erleben und sich frei zu entfalten. Kinder und Erwachsene können hier gemeinsam natürliche Zusammenhänge spielerisch erforschen. Ob beim Beobachten von Insekten, dem Pflanzen und Ernten von Obst und Gemüse oder dem Entdecken von jahreszeitlichen Veränderungen – Kleingärten fördern das Verständnis für ökologische Prozesse und vermitteln wertvolles Wissen über die Umwelt. Das Erleben der Natur mit allen Sinnen – Sehen, Hören, Fühlen, Schmecken und Riechen – trägt zudem zur ganzheitlichen Entwicklung bei und schafft nachhaltige Erlebnisse. Gerade in Städten, wo oft eine Vielzahl an Spielplätzen und natürlichen Rückzugsräume fehlen, bieten Kleingärten Kindern einen geschützten Ort zum Spielen, Erkunden und Kommunizieren. Sie werden nicht nur von Familien geschätzt, sondern auch von Schulen als Lern- und Aufenthaltsorte genutzt, um biologische Zusammenhänge anschaulich zu vermitteln.
So sind Kleingärten wertvolle Erlebnisräume, die nicht nur Naturverbundenheit und Umweltbewusstsein fördern, sondern auch den generationsübergreifenden Austausch stärken und das Aufwachsen in einer natürlichen Umgebung ermöglichen.
Förderung der Kreativität und Fähigkeiten der Bevölkerung
Kleingärten sind nicht nur Orte der Erholung, sondern auch ein Raum für kreative Selbstverwirklichung und die Entfaltung individueller Fähigkeiten. Sie bieten vielfältige Möglichkeiten der aktiven Freizeitgestaltung, bei der jeder seinen Garten nach eigenen Vorstellungen gestalten und weiterentwickeln kann.
Ob durch die künstlerische Gestaltung von Lauben, Wegen und Eingängen, die Anlage von Biotopen oder das Setzen dekorativer Elemente wie Skulpturen und Pflanzgefäße – der Kleingarten wird zu einem persönlichen Ausdruck der eigenen Kreativität. Auch das bewusste Kombinieren von Zier- und Nutzpflanzen lässt einzigartige Gärten entstehen, die sowohl ästhetisch als auch funktional überzeugen.
Neben der kreativen Gestaltung erfordert ein Kleingarten auch Verantwortung und fördert praktische Fähigkeiten. Die gärtnerische Betätigung – vom Säen über das Pflegen bis hin zum Ernten – vermittelt wertvolles Wissen über Naturprozesse und nachhaltige Lebensmittelproduktion. Das eigene Gemüse anzubauen ist nicht nur eine sinnvolle und gesunde Freizeitbeschäftigung, sondern auch ein erfüllendes Erlebnis, das Geduld, Planung und handwerkliches Geschick erfordert.
So verbinden Kleingärten auf einzigartige Weise Kreativität, Verantwortung und praktisches Lernen. Sie ermöglichen es jedem Einzelnen, seine Fähigkeiten weiterzuentwickeln, neue Begabungen zu entdecken und gleichzeitig einen persönlichen, grünen Rückzugsort zu gestalten.
An welchem Ort soll die erste Kleingartensiedlung entstehen?
Natürlich ist die Anzahl der Kleingärten innerhalb dieser ersten Kleingartenanlage limitiert und wird die Nachfrage nicht komplett abdecken können. Wir selber würden uns auch zum Start des Pilotprojekts eine höhere Zahl an verfügbaren Kleingärten wünschen. Doch es muss ein Kompromiss gefunden werden, der sich wirtschaftlich umsetzen lässt. Sollte diese erste Kleingartensiedlung gut genutzt werden und die Nachfrage nach weiteren Kleingärten weiterhin hoch bleiben, steht einer Expansion nichts im Wege. Schritt für Schritt soll so die Nachfrage abedeckt werden. Das Anschaungsmaterial dient als grober Entwurf des Plans und erfährt in weiteren Planungsschritten sehr wahrscheinlich weitere Feinjustierungen und Anpassungen.
Aufgrund der limitierten Anzahl der Kleingärten innerhalb der Kleingartenanlage, kamen Bedenken auf, was das Bewerbungs- und Verteilungsverfahren der Kleingärten anbelangt. Wir möchten uns für einen fairen und gleichberechtigten Verteilungsprozess stark machen und streben eine Bewerbungsphase mit realistischer Vorlaufzeit, sowie anschließender Auslosung an. Jeder Name im Lostopf soll die gleichen Chancen erhalten. Dabei appelieren wir an jeden sich genau zu überlegen wie 'dringend' er oder sie einen Kleingarten haben möchte. Im Zuge von möglichen zukünftigen Expansionen, sollen natürlich weitere Kapazitäten geschaffen werden.
Wie könnte eine Kleingartenverordnung aussehen?
Hier ein Musterbeispiel das nicht als verbindlich zu betrachten ist und als Entwurf behandelt werden darf und veranschaulichen soll wie eine Kleingartenverordnung aussehen könnte und welche Grundgedanken wir uns gemacht haben um eine sichere und zwecksmäßige Nutzung zu gewährleisten:
§ 1 Erwerb und Pachtbedingungen
(1) Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Kleingarten innerhalb der Kleingartensiedlung des Königreichs gegen eine festgelegte Gebühr zu erwerben und durch eine monatliche Pacht zu unterhalten.
(2) Die Einhaltung der geltenden Sitten, Ordnungen sowie baulichen Vorschriften ist verpflichtend. Verstöße werden wie folgt geahndet:
- Bei geringfügigen Vergehen erfolgt eine Verwarnung. Nach zwei Verwarnungen führt ein dritter Verstoß zur sofortiger Beendigung des Pachtverhältnisses.
- Verstöße gegen bauliche Vorschriften erfordern ein Nachbessern innerhalb einer Frist von sieben Tagen. Bei ausbleibender Korrektur kann das Pachtverhältnis beendet werden.
- Schwere und außerordentliche Verstöße können zur sofortigen Beendigung des Pachtverhältnisses führen.
(3) Der Kleingarten darf nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden. Übernachtungen in der Gartenlaube sind gestattet, dürfen jedoch drei aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten.
(4) Die Nutzung der Kleingartenfläche für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke ist untersagt.
(5) Die Verwaltung der Kleingartensiedlung erfolgt durch einen Kleingartenverwalter (NPC), der als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht.
§ 2 Bauliche Grundregeln
(1) Mindestens 50 % der verpachteten Fläche sind für den Anbau von Obst, Gemüse oder Zierpflanzen zu nutzen.
(2) Keine bauliche Konstruktion darf die Höhe der Gartenlaube übersteigen, mit Ausnahme von Pflanzen.
(3) Der Kleingarten ist als naturnaher Erholungsraum sowie für den Anbau von Nutz- und Zierpflanzen zu gestalten. Die Nutzung als Ablageplatz für Müll oder als Werkstatt ist untersagt.
(4) Aufbauten dürfen keine unzumutbaren Lärmbelästigungen verursachen.
§ 3 Sicherheit
(1) Der Anbau gefährlicher oder giftiger Pflanzen ist gestattet, jedoch müssen diese sicher verwahrt oder entsprechend gesichert werden.
(2) Die Haltung und Unterbringung von Tieren ist gestattet. Es muss sicher gestellt werden, das jene nicht in andere Kleingärten eindringen können und andere Pächter gefährden.
(3) Die Kleingartenverwaltung steht für Beratung und Hilfestellung hinsichtlich der sicheren Gestaltung und Pflege der Kleingärten zur Verfügung.
§ 4 Mitbestimmung
(1) Die Pächter der Kleingärten haben das Recht, sich in Versammlungen zusammenzufinden, um gemeinsame Anliegen zu besprechen und die Entwicklung der Kleingartensiedlung mitzugestalten.
(2) Entscheidungen, die die gesamte Kleingartensiedlung betreffen, müssen im Einklang mit den geltenden Grundregeln getroffen werden.
Petition!
Wir haben euch keine Luftschlösser präsentiert und schon einiges an Vorarbeit und Gespräche in diese Sache fließen lassen. Damit wir nun in die nächste Phase der Planung übergehen können, brauchen wir eure Unterschriften auf einer Petition. Damit zeigt ihr uns und dem Königreich, dass ein reales Interesse der Bürgerschaft vorhanden ist. Warum sollte man ein Projekt umsezten an dem die Nachfrage gering ist? Eure Stimme bedeutet wahre Unterstützung und lässt unsere Vision von Kleingärten für die Bürgerschaft real werden!