Diese Webseite ist nur ein Archiv für das Schattenhain Forum.

[Rathaus] Verordnungen und Vorgaben  

  RSS

Peter | Jinex 'n' Tex
(@synonym)
Beigetreten: vor 12 Jahren
Beiträge: 78
5. März 2025 12:09  

Verordnungen und Vorgaben

 

Mehrfachbeschäftigung

Es ist, als Arbeitnehmer, nicht untersagt, mehr als einer Tätigkeit nachzugehen, noch besteht die momentane Absicht, dies zu regulieren. 

 

Daher steht es Arbeitnehmern frei, mehreren Berufen nachzugehen. Das Rathaus empfiehlt jedoch ausdrücklich, Mehrfachbeschäftigungen anzumelden, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

 

Arbeitgeber – insbesondere Geschäftsinhaber und Geschäftsleitungen – sollten nicht die notwendige Zeit für eine zusätzliche Vollzeitbeschäftigung aufbringen können. Um eine Vernachlässigung des Geschäfts zu verhindern, sind sie verpflichtet, Mehrfachbeschäftigungen zu melden.

 

Nebeneinkünfte

Nebeneinkünfte, die nicht aus einer Anstellung stammen, sind im Rathaus anmeldepflichtig. Dies gilt für alle zusätzlichen Einkünfte ab einem Gesamtbetrag von 60 Silber im Monat.

 

Namensänderungen

Namensänderungen sind beim Rathaus zu den gewohnten Öffnungszeiten und ohne Termin möglich. 

Nebst der Begründung zur Namensänderung, bedarf es auch ein Leumundsbrief vom Gericht. 

Im Anschluss werden vom Rathaus alle notwendigen Stellen über die Namensänderung in Kentniss gesetzt. Dies dauert im Regelfall nur einige Tage, kann aber bis zu wenigen Wochen in Anspruch nehmen.


AntwortZitat
Topic Tags
  
Arbeitet

Bitte Anmelden oder Registrieren