Verordnungen und Vorgaben
Mehrfachbeschäftigung
Es ist, als Arbeitnehmer, nicht untersagt, mehr als einer Tätigkeit nachzugehen, noch besteht die momentane Absicht, dies zu regulieren.
Daher steht es Arbeitnehmern frei, mehreren Berufen nachzugehen. Das Rathaus empfiehlt jedoch ausdrücklich, Mehrfachbeschäftigungen anzumelden, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Arbeitgeber – insbesondere Geschäftsinhaber und Geschäftsleitungen – sollten nicht die notwendige Zeit für eine zusätzliche Vollzeitbeschäftigung aufbringen können. Um eine Vernachlässigung des Geschäfts zu verhindern, sind sie verpflichtet, Mehrfachbeschäftigungen zu melden.
Nebeneinkünfte
Nebeneinkünfte, die nicht aus einer Anstellung stammen, sind im Rathaus anmeldepflichtig. Dies gilt für alle zusätzlichen Einkünfte ab einem Gesamtbetrag von 60 Silber im Monat.
Namensänderungen
Namensänderungen sind beim Rathaus zu den gewohnten Öffnungszeiten und ohne Termin möglich.
Nebst der Begründung zur Namensänderung, bedarf es auch ein Leumundsbrief vom Gericht.
Im Anschluss werden vom Rathaus alle notwendigen Stellen über die Namensänderung in Kentniss gesetzt. Dies dauert im Regelfall nur einige Tage, kann aber bis zu wenigen Wochen in Anspruch nehmen.