Rathaus im Detail
Das Rathaus verkündet wesentliche Punkte in der Verwaltung und Wirtschaftskontrolle von Seiten des Rathauses, bei der wirtschaftlichen Ausrichtung des Königreich Lichthafens.
Verwaltung von Dokumenten
Das Rathaus übernimmt die Rolle einer öffentlichen Verwaltungsstelle für wichtige Dokumente und notarielle Angelegenheiten. Dazu gehören:
- Registrierung von Bürgerrechtseinträgen
- Eheschließungen,
- Sichere Verwahrung von Urkunden und Dokumenten
- Hinterlegung privater und geschäftlicher Abmachungen, Vorgaben und Vorlagen
Diese Verwaltungsdienstleistungen stehen allen Bürgern und Institutionen kostenfrei zur Verfügung.
Die notariellen Beglaubigungen beschränken sich allerdings allein auf das Vorhandensein. Inhaltliche und rechtliche Bestätigungen können ausschließlich bei Gericht erfolgen.
Aufsichtsbehörde der Wirtschaft
Das Rathaus beschränkt seine wirtschaftlichen Eingriffe auf Aufsicht und Regulierung in Ausnahmefällen.
Weiterhin besteht ein grundsätzlicher Rahmen, in dem ein Geschäft eröffnet und ein Geschäftsraum gepachtet werden kann, weswegen nicht auf notwendige Verträge zum Handelsregistereintrag und Pachtvertrag verzichtet werden kann.
Das Aufgabengebiet des Rathauses befindet sich im folgenden Rahmen
- - Melde- und Prüfpflichten: Buchprüfung, Geschäftsanmeldungen/-änderungen
- - Aufsichtsmaßnahmen: Überprüfung und Schließung von Betrieben bei Verstößen
- - Vermittlung: Mängelmeldestelle und Mediation
Dem Rathaus steht es zu, Geschäfte und Privatgewerbe zu schließen, sollte es ausreichende Begründungen dazu geben.
Geschäftseröffnungen, -änderungen und Erweiterungen
Für die Eröffnung eines Geschäfts sind nur zwei Verträge erforderlich:
- Handelsregistereintrag
- Pachtvertrag (sofern ein Geschäftsraum gepachtet wird)
Erwartungen sind nur noch auf folgende Punkte beschränkt, ein generelles mehrseitiges Geschäftskonzept ist nicht länger von Nöten:
- Wissen und Kompetenz im angedachten Geschäftsfeld
- Finanzierungsmöglichkeit
Jegliche Änderungen im Geschäftskonzept, wie auch Erweiterungen, sind anmeldepflichtig. Diese Meldepflicht löst dabei die aufwändige Bürokratie ab. Es gibt keine spezifischen Einschränkungen für die Art der Änderungen, Stand März ‘51.
Es ist obligatorisch, dass Änderungen und Erweiterungen den Geschäftspartnern mitgeteilt werden, insbesondere bei Inhaberwechsel.
Unlautere Wettbewerb
Zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb dient das Rathaus als Meldestelle. Ferner sind folgende Vorgaben an die Wirtschaft gestellt, sollte es zu Kooperationen von Geschäften kommen. Dies gilt ebenso für Privatgewerbe:
- formlose Anmeldung der Kooperation im Rathaus obligatorisch
- keine gemeinsame Buchführung oder Kassenführung
- keine gemeinsamen Angestellten (außer es wird explizit und transparent geregelt)
- keine gegenseitige finanzielle Unterstützung (im Sinne einer Schenkung) oder Haftung
- klare Trennung von Warenbeständen und Lieferanten.
- keine (gegenseitige) Nutzung als "verstecktes Lager"
- keine gemeinsame Nutzung von Inventarbeständen
Weitere Aufgabenbereiche
Das Rathaus steht als zentrale Anlaufstelle für Informationen, Fragen und Unterstützung der Bevölkerung und Besuchern zur Verfügung. Ob alltägliche Anliegen, oder spezielle Themen. Alle Anliegen werden schnell und unkompliziert bearbeitet. Förderung und Unterstützung speziell bei Interessierten, die Geschäfte gründen wollen und bei jenen, die dem Handwerk nachgehen wollen.
Die Rolle als Aufsichtsbehörde der HWG (Handwerksgilde) ist weiterhin dem Rathaus zugeschrieben.
Die Verpachtung von Marktständen, die Genehmigungen für die Nutzung des Theaters und des Festplatzes sowie der Hauskauf sind weiterhin Aufgabenbereiche des Rathauses.
- Das Pachten vom Marktstand steht jedem zu, der einen Eintrag im Handelsregister besitzt. Am Schalter kann formlos die Pachtgebühr bezahlt werden, um einen Marktstand (der genaue Marktstand wird mitgeteilt) zu betreiben.
- Der Kauf eines Hauses ist Bürgern des Reiches vorbehalten und erfordert eine obligatorische finanzielle Prüfung.
- Bei der Genehmigung des Theaters und/oder des Festplatzes ist eine kurze, mündliche oder schriftliche Erklärung zum Fest nötig. Inbegriffen dabei, der Veranstalter und das Datum.