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[Rathaus] Gildenvorstellung  

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Meridana
(@meridana)
Beigetreten: vor 12 Jahren
Beiträge: 21
21. Mai 2021 10:35  

 

 

Das Rathaus

 

Das Rathaus ist eines der wichtigsten Verwaltungsinstitutionen Lichthafens. Das Gebäude befindet sich unübersehbar in der Stadt, im Norden der Verwaltungsinsel.

 

 

 

Das Rathaus ist von Montag bis Samstag zwischen 9:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Geschäftsanliegen werden von Kathleya bearbeitet. Die Waffen sind im Wartebereich abzulegen.

Zu den Kernaufgaben des Rathauses gehören die Bürgerregistereinträge, die Verwaltung wirtschaftlicher Angelegenheiten Lichthafens, Geschäftsgründungen und Eintragungen für die Häuserwarteliste.

 


1. Bürgerregistereinträge


1.1. Bürgerrecht

https://www.schattenhain.de/forum/wissenwertes/buergerrecht/

1.2. Änderungen im Bürgerregistereintrag

Änderungen im Bürgerrechtseintrag sind persönlich, im Rathaus, anzubringen. Dazu fallen keine Kosten an, je nach Änderung benötigt man Urkunden um die Änderung vorzunehmen.
- Namensänderung: Bei einer ehelichen Gemeinschaft wird die Vorlage einer Heiratsurkunde vorausgesetzt.
- Familienstand:
Bei Verehelichung eine Heiratsurkunde (Orden)
Bei Todesfallen eine Sterbeurkunde (Orden/Heilerhaus)
- Geburten: Geburtsurkunde(Heilerhaus /Orden)
- Wohnsitz


2. Verwaltung wirtschaftlicher Angelegenheiten Lichthafens

https://www.schattenhain.de/geschaefte-und-institutionen/
2.1. Verwaltung der Pachtgebäude


Das Pachten von geschäftlichen Räumlichkeiten

Alle geschäftlichen Räumlichkeiten werden vom Freistaat gegen eine Pacht zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass das Gebäude in welcher sich beispielsweise die Bäckerei oder der gefüllte Krug befindet Eigentum des Freistaats ist. Dasselbe Prinzip gilt auch für Räumlichkeiten, wie zum Beispiel der Bauernhof. Somit gibt es im Freistaat Lichthafen keine geschäftlichen Räumlichkeiten, welche sich im Privatbesitz befinden. So ist ein jeder Geschäftsleiter ein 'Pächter' einer Räumlichkeit, welche der Freistaat zur Verfügung gestellt hat. Der Pächter hat somit eine monatliche Pacht an die Staatskasse zu entrichten welche je nach Platzangebot der Räumlichkeiten variiert.


Monatliche Pacht:

Kleines Haus: 10 Silber
Mittleres Haus: 20 Silber
Großes Haus: 30 Silber
Spezialgebäude: 50 Silber
Anwesen: 100 Silber


2.2. Buchprüfungen

https://www.schattenhain.de/forum/wissenwertes/steuern

Die Verbrauchssteuer
Die Verbrauchssteuer ist eine anteilige Steuer, die auf alle Endkunden-Verkaufserträge erhoben w
ird. Dies beinhaltet Produkte, Dienstleistungen und Wertgegenstände, die vom Anbieter an Privatpersonen verkauft werden. Diese Steuer ist vergleichbar mit der heutigen Mehrwertsteuer.
12.5% des Produkts oder der Dienstleistung

Die Gewinnsteuer
Die Gewinnsteuer ist eine anteilige Steuer, die auf den Gewinn von privat geführten Unternehmen erhoben wird. Geschäftsinhaber können ihren eigenen Lohn nicht als Ausgaben verrechnen.
20% des Gewinns

Die Geschäftsbücher werden in jedem Quartal einer genauen Prüfung unterzogen. Sofern Jemand Steuerhinterziehung ausspielen möchte bitten wir darum, dies mit Leoly abzusprechen. Denn schlichtweg zu sagen "Ich habe das letzte Jahr Steuern hinterzogen" und Leoly als Verwalter der Staatskasse keine Möglichkeit gegeben zu haben, davon in irgendeiner Form etwas mitbekommen zu haben ist schlichtweg Power-RP und wird auch als solches bestraft.


2.3. Anmeldung von Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen müssen, um Überschneidungen zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten, im Rathaus vorab angemeldet werden. Auch ist es möglich größere Flächen im Besitz des Freistaates, für solche Veranstaltungen anzumieten.


2.4. Liste der Rohstoffe Kitars

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1ohfvx5UVkQRlyGTekIEgfhQnrZSeiSb0pZCOzXUvBw4/edit#gid=0


3. Geschäftsgründungen


3.1.Geschäftsübernahme


- Freie Geschäfte werden vom Wirtschaftsverwalter ausgeschrieben. Interessenten haben dann die Möglichkeit im Rathaus vorstellig zu werden um ihr Interesse zu bekunden. Die Anfragen werden genau geprüft, ehe eine Entscheidung folgt.
- Sollte es für ein Geschäft mehrere Interessenten geben, wird nach einer Lösung im Interesse aller Beteiligten gesucht. - Sollte es zu keiner Einigung kommen entscheidet der Verwalter, wem er das Geschäft zuspricht.


3.2.Geschäftsübergabe

- Um ein Geschäft an einen anderen Pächter zu übertragen, müssen der alte, wie der neue Inhaber gemeinsam im Rathaus erscheinen. Die Konditionen müssen die Parteien untereinander absprechen. Das Rathaus behält sich das Recht vor zukünftige Pächter abzulehnen, sollten bei der Prüfung Unregelmäßigkeiten auftreten.

 

3.3.Teilhaberschaft
Teilhaber eines Geschäftes müssen beim Rathaus angegeben werden.
Dabei unterscheiden wir die staatliche Teilhaberschaft, wie die Private.
Geschäftspersonen können
bei anderen Geschäften ausschließlich als Privatperson als Teilhaber geführt werden. Hierzu müssen beide Parteien beim Rathaus vorstellig werden.
Hierbei gilt die Nachholpflicht für bereits bestehende Teilhaberschaften.


3.4. Leitung eines Geschäftes

Um als Leitung eines Geschäftes eingetragen zu werden, bedarf es eines schriftlichen Nachweises des Besitzers(Pächters). Alternativ ist ein Besuch beider Parteien im Rathaus gern gesehen. 


4. Eintrag für die Häuserwarteliste

https://www.schattenhain.de/forum/schwarzes-brett/zum-verkauf-stehende-haeuser-und-anwesen/

Im Rathaus ist es möglich, sich auf der Häuserwarteliste vermerken zu lassen.
In Folge wird ein Termin mit der Königin erbeten.
Voraussetzungen:
- Bürgerregistereintrag
- Entsprechend finanzielle Mittel (IC wie OOC )

 

 

 

 

Hausregeln

1. Waffen

Besucher des Rathauses, Personen der Stadtwache und der Königsgarde ausgenommen, werden, von den anwesenden Gardisten(Königsgarde), dazu aufgefordert ihre mitgeführten Waffen, im Vorraum zum Schalterbreich, abzulegen.

Ein Zuwiderhandeln wird mit einer Entfernung aus dem Rathausgebäude geahndet.

2. Tiere

Tiere, gleich welcher Größe und Art, sind im Rathaus nicht gestattet. Ist ein gefahrloses Anbinden vor dem Rathaus möglich, sollte dies auch so angegangen werden. Ist dies nicht möglich, bitten wir im Vorfeld, die Tiere nicht zum Behördengang mitzuführen.
Ein Zuwiderhandeln wird mit einer Entfernung aus dem Rathausgebäude geahndet.

3. Wandeln

Ob Fluchform oder Gestaltwandlung von Druiden, im Rathaus besteht, wie innerhalb der Stadtmauern Lichthafens, ein Wandlungsverbot.
Ein Zuwiderhandeln wird mit einer Entfernung aus dem Rathausgebäude geahndet.

 

Rathaus NPC´s

Im und um das Rathaus kann man einige Npc´s erblicken.

Die Gardisten(Königsgarde)

Die Herrschaften von der Königsgarde und zum Schutz abgestellt, jene werden Besucher auf die Hausregeln aufmerksam machen und im Bedarfsfall auch einschreiten, sollte dies von Nöten sein.

 

Lehrling Honigbrunn

Die fleissige Auszubildende steht den Sekretären hilfreich zur Seite, übernimmt aber keine Bürgerrechtseinträge. Briefe und Nachrichten können aber bei Jener hinterlegt werden.

(Die entsprechende Person bitte per Ingame Brief informieren)

OOC Anmerkung: Wir bitten darum die Npc´s nicht zu ignorieren. Danke.

 

 

 

(OOC: Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um immersive Zeiten. Tatsächlich machen wir regelmäßig 1-2 mal am Tag auf und das wird im Info-Kanal zu lesen sein. Ausnahmen zu den Öffnungszeiten sind möglich, besonders wenn die RL-Arbeitszeiten von Spielern mit den Zeiten nicht kompatibel sind. )


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