Das Rathaus gibt bekannt!
Folgende Geschäftsgebäude sind derzeit vakant:
Altstadt
An der Kathedrale 7 / Klein
An der Kathedrale 8 / Klein
Theaterbezirk
An der Kaserne 1 / Klein
An der Kaserne 2 / Mittel
An der Kaserne 5/ klein
An der Kaserne 11 / Klein
Weißankerbucht
Am Fischmarkt 5 /Mittel
Am Fischmarkt 7 / Mittel
Am Fischmarkt 8 / Mittel
Landungsweg 3 / Groß
Landungsweg 13/ Groß ((Mit Konzept, welches vorher bei der Lore eingereicht werden muss))
Landungsweg 8 / Mittel
Ankerpfad 1 / Klein
Ankerpfad 3 / Mittel
Ankerpfad 5 / Mittel
Vor den Toren
Zuckerstraße 1 / Sehr groß
Zuckerstraße 5 / Sehr groß
Zuckerstraße 7 / Klein
Zuckerstraße 8 / Sehr groß
Zuckerstraße 10 / Klein
Zuckerstraße 11 / Groß
Bei Interesse bitten wir persönlich im Rathaus vorstellig zu werden.
Lady Kathleya Dämmerpfeil
Wirtschaftsverwalterin
Leitung des Rathauses
Rathaus Preisliste
Stand Mai'50
Das Rathaus verlangt im Allgemeinen keine Gebühren für die Nutzung seiner Angebote und Dienstleistungen. Falls doch Gebühren anfallen, wird dies deutlich gemacht.
Ein Beispiel: Der Kaufvorgang für ein Haus ist kostenfrei, aber das Haus selbst ist kostenpflichtig.
Buergerrechtseintrag: 30s Arbeitstaetige | 15g Arbeitslose
-Abschrift: 3s
-jaehrliche Gebuehr: 10s
Standgebuehren: 2s pro Tag
(eine Eintragung im Handelsregister ist noetig)
Meisterpruefungen: ab 3g
Das Rathaus informiert:
Handwerksgilde und Handwerksverordnung
Die Ueberarbeitung der Handwerksverordnung ist, seit Juni'50, abgeschlossen!
Als staatlicher Zusammenschluss, besteht die Handwerksgilde aus Meistern, dessen Aufgabe mitunter es ist, Gesellen- und Meisterpruefungen abzuhalten.
Bei der Handwerksverordnung handelt es sich um die Regelung bei der Handwerksausübung, der berufliche Bildung im Handwerk sowie um dessen Verwaltung. Unter anderem listet die Verordnung die zulassungspflichtige Handwerke auf Kitar auf.
Die HWG (Handwerksgilde) agiert grundsaetlzlich eigenstaendig. Das Rathaus uebernimmt die Aufgabe einer Aufsichtsbehoerde, dient demnach als Vermittlungsstelle zwischen Prueflingen und Meistern, ist Anlaufstelle fuer Informationen, der Pflege des Meisterhandwerksverzeichnis und achtet auf die Einhaltung der Satzung und Verordnung der HWG.
Die Handwerksverordnung kann im Rathaus gelesen werden und ein Inforblatt ueber die Handwerksgilde liegt aus. Ebenso ist das Meister- u. Gesellenverzeichniss einsehbar.
Sollte es zum Thema Fragen oder Unklarheiten geben, so kann sich an das Rathaus gerichtet werden.
Rathaus informiert
Wegfall von Bürokratie!
Anmeldungen für Feste innerhalb der Stadtmauern wurde überarbeitet. Diese müssen fortan, Stand Juli’50, nicht länger im Rathaus angemeldet werden. Ausgenommen ist das Theater und der Festplatz außerhalb der Mauern.
Von nun an genügt es, einen Aushang zum Fest anzufertigen, der alle wichtigen Informationen enthält. Wer organisiert das Fest, wann und wie lange findet es statt und in welchem Ausmaß.
Es wird dabei an die Verantwortung der Festausrichter appelliert. Feste sollen sich nicht überschneiden, früh genug bekannt gegeben werden und betreffende Stellen sollten möglichst persönlich informiert werden.