Reichsverwaltung - Forum https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/ Schattenhain Forum de Tue, 02 Sep 2025 21:28:16 +0000 wpForo 60 Verordnungen und Vorgaben https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/rathaus-verordnungen-und-vorgaben/ Wed, 05 Mar 2025 11:09:22 +0000 Verordnungen und Vorgaben

 

Mehrfachbeschäftigung

Es ist, als Arbeitnehmer, nicht untersagt, mehr als einer Tätigkeit nachzugehen, noch besteht die momentane Absicht, dies zu regulieren. 

 

Daher steht es Arbeitnehmern frei, mehreren Berufen nachzugehen. Das Rathaus empfiehlt jedoch ausdrücklich, Mehrfachbeschäftigungen anzumelden, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

 

Arbeitgeber – insbesondere Geschäftsinhaber und Geschäftsleitungen – sollten nicht die notwendige Zeit für eine zusätzliche Vollzeitbeschäftigung aufbringen können. Um eine Vernachlässigung des Geschäfts zu verhindern, sind sie verpflichtet, Mehrfachbeschäftigungen zu melden.

 

Nebeneinkünfte

Nebeneinkünfte, die nicht aus einer Anstellung stammen, sind im Rathaus anmeldepflichtig. Dies gilt für alle zusätzlichen Einkünfte ab einem Gesamtbetrag von 60 Silber im Monat.

 

Namensänderungen

Namensänderungen sind beim Rathaus zu den gewohnten Öffnungszeiten und ohne Termin möglich. 

Nebst der Begründung zur Namensänderung, bedarf es auch ein Leumundsbrief vom Gericht. 

Im Anschluss werden vom Rathaus alle notwendigen Stellen über die Namensänderung in Kentniss gesetzt. Dies dauert im Regelfall nur einige Tage, kann aber bis zu wenigen Wochen in Anspruch nehmen.

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Rathaus im Detail https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/rathaus-rathaus-im-detail/ Wed, 05 Mar 2025 11:05:52 +0000 Rathaus im Detail

Das Rathaus verkündet wesentliche Punkte in der Verwaltung und Wirtschaftskontrolle von Seiten des Rathauses, bei der wirtschaftlichen Ausrichtung des Königreich Lichthafens. 

 

Verwaltung von Dokumenten

Das Rathaus übernimmt die Rolle einer öffentlichen Verwaltungsstelle für wichtige Dokumente und notarielle Angelegenheiten. Dazu gehören: 

- Registrierung von Bürgerrechtseinträgen 

- Eheschließungen, 

- Sichere Verwahrung von Urkunden und Dokumenten

- Hinterlegung privater und geschäftlicher Abmachungen, Vorgaben und Vorlagen

 

Diese Verwaltungsdienstleistungen stehen allen Bürgern und Institutionen kostenfrei zur Verfügung.

 

Die notariellen Beglaubigungen beschränken sich allerdings allein auf das Vorhandensein. Inhaltliche und rechtliche Bestätigungen können ausschließlich bei Gericht erfolgen. 

 

Aufsichtsbehörde der Wirtschaft

Das Rathaus beschränkt seine wirtschaftlichen Eingriffe auf Aufsicht und Regulierung in Ausnahmefällen.

 

Weiterhin besteht ein grundsätzlicher Rahmen, in dem ein Geschäft eröffnet und ein Geschäftsraum gepachtet werden kann, weswegen nicht auf notwendige Verträge zum Handelsregistereintrag und Pachtvertrag verzichtet werden kann. 

 

Das Aufgabengebiet des Rathauses befindet sich im folgenden Rahmen

  • - Melde- und Prüfpflichten: Buchprüfung, Geschäftsanmeldungen/-änderungen
  • - Aufsichtsmaßnahmen: Überprüfung und Schließung von Betrieben bei Verstößen
  • - Vermittlung: Mängelmeldestelle und Mediation

 

Dem Rathaus steht es zu, Geschäfte und Privatgewerbe zu schließen, sollte es ausreichende Begründungen dazu geben. 

 

Geschäftseröffnungen, -änderungen und Erweiterungen

Für die Eröffnung eines Geschäfts sind nur zwei Verträge erforderlich:

  • Handelsregistereintrag
  • Pachtvertrag (sofern ein Geschäftsraum gepachtet wird)

 

Erwartungen sind nur noch auf folgende Punkte beschränkt, ein generelles mehrseitiges Geschäftskonzept ist nicht länger von Nöten:

  • Wissen und Kompetenz im angedachten Geschäftsfeld
  • Finanzierungsmöglichkeit

 

Jegliche Änderungen im Geschäftskonzept, wie auch Erweiterungen, sind anmeldepflichtig. Diese Meldepflicht löst dabei die aufwändige Bürokratie ab. Es gibt keine spezifischen Einschränkungen für die Art der Änderungen, Stand März ‘51.

 

Es ist obligatorisch, dass Änderungen und Erweiterungen den Geschäftspartnern mitgeteilt werden, insbesondere bei Inhaberwechsel. 

 

Unlautere Wettbewerb

Zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb dient das Rathaus als Meldestelle. Ferner sind folgende Vorgaben an die Wirtschaft gestellt, sollte es zu Kooperationen von Geschäften kommen. Dies gilt ebenso für Privatgewerbe:

  • formlose Anmeldung der Kooperation im Rathaus obligatorisch
  • keine gemeinsame Buchführung oder Kassenführung
  • keine gemeinsamen Angestellten (außer es wird explizit und transparent geregelt)
  • keine gegenseitige finanzielle Unterstützung (im Sinne einer Schenkung) oder Haftung
  • klare Trennung von Warenbeständen und Lieferanten.
  • keine (gegenseitige) Nutzung als "verstecktes Lager"
  • keine gemeinsame Nutzung von Inventarbeständen

 

Weitere Aufgabenbereiche

Das Rathaus steht als zentrale Anlaufstelle für Informationen, Fragen und Unterstützung der Bevölkerung und Besuchern zur Verfügung. Ob alltägliche Anliegen, oder spezielle Themen. Alle Anliegen werden schnell und unkompliziert bearbeitet. Förderung und Unterstützung speziell bei Interessierten, die Geschäfte gründen wollen und bei jenen, die dem Handwerk nachgehen wollen. 

 

Die Rolle als Aufsichtsbehörde der HWG (Handwerksgilde) ist weiterhin dem Rathaus zugeschrieben. 

 

Die Verpachtung von Marktständen, die Genehmigungen für die Nutzung des Theaters und des Festplatzes sowie der Hauskauf sind weiterhin Aufgabenbereiche des Rathauses. 

  • Das Pachten vom Marktstand steht jedem zu, der einen Eintrag im Handelsregister besitzt. Am Schalter kann formlos die Pachtgebühr bezahlt werden, um einen Marktstand (der genaue Marktstand wird mitgeteilt) zu betreiben. 
  • Der Kauf eines Hauses ist Bürgern des Reiches vorbehalten und erfordert eine obligatorische finanzielle Prüfung.
  • Bei der Genehmigung des Theaters und/oder des Festplatzes ist eine kurze, mündliche oder schriftliche Erklärung zum Fest nötig. Inbegriffen dabei, der Veranstalter und das Datum.
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Geschäfte und Privatgewerbe https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/rathausgeschaefte-und-privatgewerbe/ Wed, 05 Mar 2025 10:59:36 +0000 Geschäfte und Privatgewerbe

Alle Geschäfte und Privatgewerbe haben sich innerhalb der Verfassung und geltenden Gesetze zu bewegen. Dies betrifft sowohl den Betrieb als auch das Angebot von Waren und Dienstleistungen.

 

Privatgewerbe

Wie Geschäfte, werden auch Privatgewerbe im Handelsregister aufgenommen. Eine Anmeldung eines Privatgewerbe kann formlos und terminfrei im Rathaus erfolgen.

 

Anders als bei Geschäften ist die Anmeldung eines Privatgewerbes im handwerklichen Bereich nicht ausschließlich Meistern vorbehalten. Dennoch müssen Waren- und Dienstleistungsangebote klar gekennzeichnet und auf die zulässigen Tätigkeiten beschränkt werden. Es ist obligatorisch zu verstehen, dass die Angebotsquantität eines Marktstandes nicht dem eines Geschäftes entsprechen kann. Verstöße können bis hin zum Betriebsverbot führen.

 

Geschäfte

Für Geschäfte gelten folgende verpflichtende Vorgaben und Erwartungen:

  • Einhaltung des Handelsregister- und Pachtvertrages.
  • Einhaltung von Vorgaben und Vorlagen
  • Ausrichtung des Geschäfts im Sinne des Königreichs Lichthafen
  • Angebot von Waren und Dienstleistungen müssen der Wahrheit entsprechen
  • Profitorientiert und -erzielend
  • Regelmäßige Präsenz
  • Professionalität (u.a. zeitnahe Korrespondenz) 
  • Ausbildungsmöglichkeiten (sofern umsetzbar)
  • Einhaltung der HWG-Verordnung

 

Interessenten können sich beim Rathaus, dem Händlersprecher oder in der existierenden Wirtschaft nach Hilfe und Unterstützung erkundigen, aber auch dort Fragen stellen. 

 

Wer ein Geschäft eröffnen möchte, kann dies im Rathaus tun. Neben dem Nachweis, dass die finanziellen Kosten einer Geschäftseröffnung gedeckt sind (Mobiliar, Inventar, Rohstoffe, Pachtzahlungen, Gehälter etc.), ist lediglich ein Nachweis zu erbringen, dass Wissen und Kompetenz im angedachten Geschäftsbereich vorhanden sind (zB. bei einem Handwerksbetrieb, durch einen Meisterbrief). 

 

Pacht

Das Pachten von Objekten steht anerkannten Institutionen, Organisationen, Geschäftspersonen und Bürgern des Königreichs Lichthafen offen.

 

Es sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Das Objekt muss passend zu einer wirtschaftlichen Stadt betrieben werden
  • Bei wirtschaftlich betriebenen Objekten ist ein positiver Einfluss auf Gewinn und/order Marge nachzuweisen
  • Das Objekt ist alternativlos zum geplanten Vorhaben oder essientzel für den Betrieb
  • Das Objekt ist sinnhaft zum Konzept zu betreiben und dazu, zu passen
  • Etwaige Vorgaben, Vorlagen, Beschwerden und Strafregistereinträge beim Pächter können sich negativ auf die Entscheidung der Möglichkeit zur Pacht auswirken.

 

Änderungen und Erweiterungen

Alle Änderungen und Erweiterungen von Geschäften und Privatgewerben sind im Rathaus meldepflichtig. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, und es gibt keine gesonderten Vorgaben hinsichtlich des Umfangs solcher Anpassungen.

 

Es ist obligatorisch, dass Änderungen und Erweiterungen den Geschäftspartnern mitgeteilt werden,

insbesondere bei Inhaberwechsel.

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Reichsverwaltung Peter | Jinex 'n' Tex https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/rathausgeschaefte-und-privatgewerbe/
Vorschlags- und Beschwerdebox https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/rathaus-vorschlags-und-beschwerdebox/ Sat, 01 Mar 2025 12:27:09 +0000 -

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Vorschlags- und Beschwerdebox 

Das Rathaus informiert über die Anbringung einer Box für Vorschläge und Beschwerden. Diese sind hauptsächlich für Anliegen gedacht, die das Rathaus betreffen. 

 

Es wird jedoch zugesichert, dass alle Anliegen im Zweifel an die richtigen Stellen weitergeleitet werden! 

 

Es wird um eine rege Nutzung der Möglichkeit gebeten, nur durch Kritik können sich Situationen verbessern! Im Voraus bedankt sich das Rathaus für die Beteiligung.

 

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Reichsverwaltung Peter | Jinex 'n' Tex https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/rathaus-vorschlags-und-beschwerdebox/
Gildenvorstellung https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/rathaus-gildenvorstellung/ Fri, 21 May 2021 08:35:37 +0000 https://cdn.discordapp.com/attachments/473053876334100492/845213829733679104/Das_Rathaus.png

 

 

Das Rathaus

 

Das Rathaus ist eines der wichtigsten Verwaltungsinstitutionen Lichthafens. Das Gebäude befindet sich unübersehbar in der Stadt, im Norden der Verwaltungsinsel.

 

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Das Rathaus ist von Montag bis Samstag zwischen 9:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Geschäftsanliegen werden von Kathleya bearbeitet. Die Waffen sind im Wartebereich abzulegen.

Zu den Kernaufgaben des Rathauses gehören die Bürgerregistereinträge, die Verwaltung wirtschaftlicher Angelegenheiten Lichthafens, Geschäftsgründungen und Eintragungen für die Häuserwarteliste.

 


1. Bürgerregistereinträge


1.1. Bürgerrecht

https://www.schattenhain.de/forum/wissenwertes/buergerrecht/

1.2. Änderungen im Bürgerregistereintrag

Änderungen im Bürgerrechtseintrag sind persönlich, im Rathaus, anzubringen. Dazu fallen keine Kosten an, je nach Änderung benötigt man Urkunden um die Änderung vorzunehmen.
- Namensänderung: Bei einer ehelichen Gemeinschaft wird die Vorlage einer Heiratsurkunde vorausgesetzt.
- Familienstand:
Bei Verehelichung eine Heiratsurkunde (Orden)
Bei Todesfallen eine Sterbeurkunde (Orden/Heilerhaus)
- Geburten: Geburtsurkunde(Heilerhaus /Orden)
- Wohnsitz


2. Verwaltung wirtschaftlicher Angelegenheiten Lichthafens

https://www.schattenhain.de/geschaefte-und-institutionen/
2.1. Verwaltung der Pachtgebäude


Das Pachten von geschäftlichen Räumlichkeiten

Alle geschäftlichen Räumlichkeiten werden vom Freistaat gegen eine Pacht zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass das Gebäude in welcher sich beispielsweise die Bäckerei oder der gefüllte Krug befindet Eigentum des Freistaats ist. Dasselbe Prinzip gilt auch für Räumlichkeiten, wie zum Beispiel der Bauernhof. Somit gibt es im Freistaat Lichthafen keine geschäftlichen Räumlichkeiten, welche sich im Privatbesitz befinden. So ist ein jeder Geschäftsleiter ein 'Pächter' einer Räumlichkeit, welche der Freistaat zur Verfügung gestellt hat. Der Pächter hat somit eine monatliche Pacht an die Staatskasse zu entrichten welche je nach Platzangebot der Räumlichkeiten variiert.


Monatliche Pacht:

Kleines Haus: 10 Silber
Mittleres Haus: 20 Silber
Großes Haus: 30 Silber
Spezialgebäude: 50 Silber
Anwesen: 100 Silber


2.2. Buchprüfungen

https://www.schattenhain.de/forum/wissenwertes/steuern

Die Verbrauchssteuer
Die Verbrauchssteuer ist eine anteilige Steuer, die auf alle Endkunden-Verkaufserträge erhoben w
ird. Dies beinhaltet Produkte, Dienstleistungen und Wertgegenstände, die vom Anbieter an Privatpersonen verkauft werden. Diese Steuer ist vergleichbar mit der heutigen Mehrwertsteuer.
12.5% des Produkts oder der Dienstleistung

Die Gewinnsteuer
Die Gewinnsteuer ist eine anteilige Steuer, die auf den Gewinn von privat geführten Unternehmen erhoben wird. Geschäftsinhaber können ihren eigenen Lohn nicht als Ausgaben verrechnen.
20% des Gewinns

Die Geschäftsbücher werden in jedem Quartal einer genauen Prüfung unterzogen. Sofern Jemand Steuerhinterziehung ausspielen möchte bitten wir darum, dies mit Leoly abzusprechen. Denn schlichtweg zu sagen "Ich habe das letzte Jahr Steuern hinterzogen" und Leoly als Verwalter der Staatskasse keine Möglichkeit gegeben zu haben, davon in irgendeiner Form etwas mitbekommen zu haben ist schlichtweg Power-RP und wird auch als solches bestraft.


2.3. Anmeldung von Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen müssen, um Überschneidungen zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten, im Rathaus vorab angemeldet werden. Auch ist es möglich größere Flächen im Besitz des Freistaates, für solche Veranstaltungen anzumieten.


2.4. Liste der Rohstoffe Kitars

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1ohfvx5UVkQRlyGTekIEgfhQnrZSeiSb0pZCOzXUvBw4/edit#gid=0


3. Geschäftsgründungen


3.1.Geschäftsübernahme


- Freie Geschäfte werden vom Wirtschaftsverwalter ausgeschrieben. Interessenten haben dann die Möglichkeit im Rathaus vorstellig zu werden um ihr Interesse zu bekunden. Die Anfragen werden genau geprüft, ehe eine Entscheidung folgt.
- Sollte es für ein Geschäft mehrere Interessenten geben, wird nach einer Lösung im Interesse aller Beteiligten gesucht. - Sollte es zu keiner Einigung kommen entscheidet der Verwalter, wem er das Geschäft zuspricht.


3.2.Geschäftsübergabe

- Um ein Geschäft an einen anderen Pächter zu übertragen, müssen der alte, wie der neue Inhaber gemeinsam im Rathaus erscheinen. Die Konditionen müssen die Parteien untereinander absprechen. Das Rathaus behält sich das Recht vor zukünftige Pächter abzulehnen, sollten bei der Prüfung Unregelmäßigkeiten auftreten.

 

3.3.Teilhaberschaft
Teilhaber eines Geschäftes müssen beim Rathaus angegeben werden.
Dabei unterscheiden wir die staatliche Teilhaberschaft, wie die Private.
Geschäftspersonen können
bei anderen Geschäften ausschließlich als Privatperson als Teilhaber geführt werden. Hierzu müssen beide Parteien beim Rathaus vorstellig werden.
Hierbei gilt die Nachholpflicht für bereits bestehende Teilhaberschaften.


3.4. Leitung eines Geschäftes

Um als Leitung eines Geschäftes eingetragen zu werden, bedarf es eines schriftlichen Nachweises des Besitzers(Pächters). Alternativ ist ein Besuch beider Parteien im Rathaus gern gesehen. 


4. Eintrag für die Häuserwarteliste

https://www.schattenhain.de/forum/schwarzes-brett/zum-verkauf-stehende-haeuser-und-anwesen/

Im Rathaus ist es möglich, sich auf der Häuserwarteliste vermerken zu lassen.
In Folge wird ein Termin mit der Königin erbeten.
Voraussetzungen:
- Bürgerregistereintrag
- Entsprechend finanzielle Mittel (IC wie OOC )

 

 

 

 

Hausregeln

1. Waffen

Besucher des Rathauses, Personen der Stadtwache und der Königsgarde ausgenommen, werden, von den anwesenden Gardisten(Königsgarde), dazu aufgefordert ihre mitgeführten Waffen, im Vorraum zum Schalterbreich, abzulegen.

Ein Zuwiderhandeln wird mit einer Entfernung aus dem Rathausgebäude geahndet.

2. Tiere

Tiere, gleich welcher Größe und Art, sind im Rathaus nicht gestattet. Ist ein gefahrloses Anbinden vor dem Rathaus möglich, sollte dies auch so angegangen werden. Ist dies nicht möglich, bitten wir im Vorfeld, die Tiere nicht zum Behördengang mitzuführen.
Ein Zuwiderhandeln wird mit einer Entfernung aus dem Rathausgebäude geahndet.

3. Wandeln

Ob Fluchform oder Gestaltwandlung von Druiden, im Rathaus besteht, wie innerhalb der Stadtmauern Lichthafens, ein Wandlungsverbot.
Ein Zuwiderhandeln wird mit einer Entfernung aus dem Rathausgebäude geahndet.

 

Rathaus NPC´s

Im und um das Rathaus kann man einige Npc´s erblicken.

Die Gardisten(Königsgarde)

Die Herrschaften von der Königsgarde und zum Schutz abgestellt, jene werden Besucher auf die Hausregeln aufmerksam machen und im Bedarfsfall auch einschreiten, sollte dies von Nöten sein.

 

Lehrling Honigbrunn

Die fleissige Auszubildende steht den Sekretären hilfreich zur Seite, übernimmt aber keine Bürgerrechtseinträge. Briefe und Nachrichten können aber bei Jener hinterlegt werden.

(Die entsprechende Person bitte per Ingame Brief informieren)

OOC Anmerkung: Wir bitten darum die Npc´s nicht zu ignorieren. Danke.

 

 

 

(OOC: Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um immersive Zeiten. Tatsächlich machen wir regelmäßig 1-2 mal am Tag auf und das wird im Info-Kanal zu lesen sein. Ausnahmen zu den Öffnungszeiten sind möglich, besonders wenn die RL-Arbeitszeiten von Spielern mit den Zeiten nicht kompatibel sind. )

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Reichsverwaltung Meridana https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/rathaus-gildenvorstellung/
Gildenvorstellung https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/staatsgericht-gildenvorstellung/ Sat, 10 Apr 2021 10:07:11 +0000 https://i.ibb.co/JW7V6KCK/Das-Reichsgericht.png

 

 

Das Reichsgericht

 

Die Judikative des Königreichs Lichthafen

 

Das Reichsgericht ist in Lichthafen in der Regel die erste Instanz in juristischen Angelegenheiten. Im Königreich stellt die oberste judikative Instanz die Königin dar, in dessen Auftrag das Reichsgericht agiert. Das Gebäude befindet sich unübersehbar zentral in der Stadt, auf der Verwaltungsinsel und ist durch das Schild mit dem Urteilshammer kaum zu übersehen.

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Das Reichsgericht ist offiziell von Montag bis Freitag von von 8.00 bis 20.00Uhr und Samstag bis 16.00Uhr geöffnet, ausserhalb dieser Zeit können Briefe, Informationen oder Terminwünsche bei der Wache abgegeben werden.

(OOC: Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um immersive Zeiten. Tatsächlich machen wir regelmäßig 1-2 mal am Tag auf und das wird im Info-Kanal zu lesen sein. Ausnahmen zu den Öffnungszeiten sind möglich, besonders wenn die RL-Arbeitszeiten von Spielern mit den Zeiten nicht kompatibel sind. )

Zu den Kernaufgaben des Reichsgerichts gehört die allgemeine Rechtsberatung für das Königreich, dies betrifft sowohl Bürger wie auch Institutionen. So werden Petitionen zu Gesetzesänderungen entgegengenommen, aber auch Hilfestellung für die Auslegung von bestehenden Gesetzen wird angeboten.

Eine weitere Aufgabe ist die Urteilsfindung bei Strafdelikten, welche durch die Exekutivorgane des Königreichs ermittelt wurden.

Hierarchie des Reichsgerichts
Das Reichsgericht besitzt eine übersichtliche Hierarchie, bestehend aus dem Richter, den Justiziaren, Sekretären und Mitarbeitern.

 

 

 

Aufbau des Reichsgerichts

Der Außenbereich wird von der Garde bewacht und ist demnach, wie jedes regierungsnahe Gebäude gut geschützt. Vor dem Gericht ist immer mindestens ein Gardist positioniert. Er wahrt den Schutz und die Ordnung in und um das Gebäude. Im Gericht ist zumeist ein Sekretär zugegen. Dieser nimmt Briefe entgegen und über ihn können Termine vereinbart werden. Außerdem fordert er dazu auf seine Bewaffnung abzulegen. Würdenträger und Reichsdiener ausgeschlossen.
Im Gebäude selbst befinden sich zwei öffentliche Räumlichkeiten, der Empfang und der Gerichtssaal, letzterer ist nur bei Gerichtsverhandlungen zugänglich.

 

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Der Empfangsbereich:

Der Empfang besitzt eine schlichte Austattung, neben dem Arbeitsplatz der Sekretäre befindet sich dort ebenso der Wartebereich und die Fahndungsliste.

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Der Gerichtssaal:

Der Gerichtssaal wird offiziell nur in Fällen mit öffentlichem Interesse angewendet, wobei die Rechtssprechung von Lichthafen keine direkten Gerichtsverfahren vorsieht.

Ausgestattet ist der Saal mit drei Sitzen, dem Hauptsitz und zwei Nebensitzen, in normalen Gerichtsverhandlungen wird der Hauptsitz vom Richter und/oder der Königin genutzt, freie Sitze werden im Regelfall von Justiziaren besetzt.

Vor den Sitzen befindet sich eine Sitzgelegenheit, diese verfügt über die Möglichkeit eine Person auf dieser mit Handschellen oder Ketten zu fixieren, dort sagen Zeugen und Täter aus.

Im Gerichtssaals befindet sich ebenso ein Zuschauerbereich und ein Platz für einen Protokollanten.

 

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Reichsverwaltung Meridana https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/staatsgericht-gildenvorstellung/
Das Rathaus gibt bekannt ! https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/rathaus-das-rathaus-gibt-bekannt/ Mon, 28 Sep 2020 07:58:47 +0000 https://i.imgur.com/PUJNrWr.png

Das Rathaus gibt bekannt !

Ab dem ersten Tag,
des zehnten Monats,
des Jahres sechsundvierzig
ist es möglich, den Bund der Ehe,
auch im Rathaus Lichthafen einzugehen.
 
Für genauere Informationen, bitten wir
beim Rathaus, persönlich, vorstellig zu werden.

Aruyana Dorn
i.A. des Rathauses

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Reichsverwaltung Aruyana https://old.schattenhain.de/reichsverwaltung/rathaus-das-rathaus-gibt-bekannt/