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| # | Beitragstitel | Suchergebnis | Datum | Benutzer | Forum |
| RE: Getuschel und Gerüchte im Schlossviertel! | Relevance | vor 5 Jahren | Celina | Gerüchte und Geschichten | |
| Auch am 28.06 sind vor dem Anwesen mit der Nummer 7 die drei Wachen postiert, eine Änderung ist nicht in Sicht. Die Hausherrin wurde wohl seit dem letzten Wochenende nicht mehr in der Öffentlichkeit gesehen, obgleich das Kinderlachen sowie sicherlich auch Geschrei ins Haus zurückgekehrt war. Ist so geschehen/erkennbar/merkbar. | |||||
| Mitarbeiter für den Bereich Restauration gesucht! | Relevance | vor 5 Jahren | Celina | Schwarzes Brett | |
| Mitarbeiter Gesucht Gesucht wird weiterhin ein Mitarbeiter für den Bereich: Restauration und Pflege. Nur mit entsprechenden Vorkenntnissen sowie einer Freude für Antiquitäten. Die Aufgaben in aller Kürze: Kunst- und Kulturobjekte restaurieren und erhalten Beschaffenheit von Objekten analysieren und Schäden feststellen Erhaltungskonzepte zur Durchführung der Restaurierung bzw. Konservierung festlegen Beratung und Angebotserstellung von Restaurationen Eine abgeschlossene Ausbildung oder entsprechende Fähigkeiten setzen wir als Notwendigkeit voraus! Das Gehalt wird im Zuge des Bewerbungsgespräches festgelegt, Besitzer eines Leumundszeugnisses werden bevorzugt. Interessierte melden sich per Brief bei Celina An'thria, oder direkt in unseren Geschäftsräumen gegenüber des Blumenladens. | |||||
| RE: 020 / Änderungen am Gesetzbuch der Magie und Sakrale | Relevance | vor 5 Jahren | Leoly | Mitteilungen der Krone | |
| 020 / Änderungen am Gesetzbuch der Magie und Sakrale 28.06.46 Die Regierung verkündet jüngste Änderungen am Gesetzbuch der Magie und Sakrale. Der Übersicht halber wurden Paragrafen 1 und 2 in ihrer Formatierung angepasst. Die einzige, inhaltliche Änderung ist die Pflicht der Magierlizenz. Jene ist nun ausschliesslich für die Anwendung von Arkanen Künsten vorausgesetzt. §1 Anwendung von Magie §1a Der Gebrauch von Magie kann eingeschränkt oder gänzlich untersagt werden. §1b Die Verwendung von Bannarmschienen, um die Einschränkung oder Untersagung zu gewährleisten, ist gestattet. §1c Ausgenommen davon sind die Lehren des Lichts, des Schamanismus und des Druidentums. §1d Art und Weise der Anwendung von Magie muss in jedem Falle situationsgerecht, im erweiterten Sinne sinnhaft und zielgerichtet, sowie ohne Gefährdung Dritter, erfolgen. §2 Magierlizenz §2a Die Anwendung von arkaner Magie setzt den Besitz einer Magierlizenz voraus. (1) Die Herausgabe einer Magierlizenz obliegt einer vom Staat legitimierten Organisation oder gewählten Ämtern. (2) Der Inhalt der Magierlizenz obliegt der Staatsregierung. (3) Weitere Regelungen innerhalb einer Magierlizenz sind rechtens. Die genannte Änderung ist in roter Farbe hervorgehoben. Die Änderung ist mit sofortiger Wirkung geltend. Gezeichnet Regentin von Lichthafen | |||||
| RE: Getuschel und Gerüchte im Schlossviertel! | Relevance | vor 5 Jahren | Celina | Gerüchte und Geschichten | |
| Am Abend des 28.06 rücken die drei Wachen ab und scheinen wieder dem regulären Dienst nachzugehen. Ob das mit dem Besuch des Hauptmanns der Staatsgarde zusammenhängt, der kurz vorher stattfand? Lady Nachtfalke in Rüstung und Bewaffnung, wurde sicherlich gesehen. So wird es um das Anwesen Nummer 7 wieder ruhig und alles scheint "normal" zu sein. Wurde man sich einig? Gibt es erste Ergebnisse? Noch am vorherigen Abend wurden immerhin zwei Stadtwache beobachtet die im Anwesen verschwanden. Was ein Tumuld im Schlossviertel. Ist so geschehen/erkennbar/merkbar. | |||||