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DIe Jagdlizenzen  

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Felistra
(@felistra)
Beigetreten: vor 12 Jahren
Beiträge: 37
21. Januar 2021 14:46  

Entstehung:

Schon in Zeiten des Königreiches bekamen die Jäger den Auftrag nach der Erkundung des Schattenwaldes das Gebiet zu sichern und die Versorgung der Stadt mit Leder, Fellen und Wildfleisch zu gewährleisten. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Insel um ein geschlossenes Ökosystem handelt, mussten solche Eingriffe aber gezielt und kontrolliert erfolgen. Um nun nicht das restliche Volk von einer gelegentlichen Jagd abzuhalten wurden die Jagdlizenzen ersonnen.

 

 

Erklärung:

Die Jagdlizenz übernimmt gleich mehrere Aufgaben. Sie dient als Nachweis für die Berechtigung im Wald zu jagen und beinhaltet auch eine Meldepflicht für das erlegte Wildtier. Damit wird es den Jägern einfacher den Überblick über die aktuellen Wildbestände zu behalten. Ferner stellt sie sicher, dass der Besitzer seine Waffe sicher und umsichtig führen kann und somit keine unmittelbare Gefahr für sich und andere Personen im Wald darstellt.

 

Nachdem der Antragsteller sich erfolgreich einer Prüfung unterzogen und sich den Bedingungen für den Erhalt einer solchen Lizenz unterworfen hat, steht es ihm oder ihr frei im Waldgebieten nördlich des Jägerlagers und der heißen Quellen zu jagen. Aufgrund der begrenzten Bestände ist die Jagd nur für den eigenen privaten Bedarf erlaubt – eine gewerbliche Nutzung ist untersagt. Die Lizenz darf nicht auf Andere übertragen oder verkauft werden.

 

Die Jagdlizenz wird mittlerweile in zwei Teilen ausgegeben. Diese bestehen aus einem Dokument, dass die entsprechenden Unterschriften und Siegel trägt und weitere Informationen wie erlaubte Beutetiere und dergleichen enthält. Das Dokument sollte zuhause sicher verwahrt werden.

Um den Umgang mit der Lizenz zu vereinfachen bekommt der Inhaber noch einen praktischen Lederstreifen, auf dem das Siegel und die nötigsten Informationen eingeprägt wurden. Hierfür besteht eine Mitführpflicht um sich bei einer Kontrolle entsprechend ausweisen zu können.

 

 

Der „Tierführer-Schein“:

Diese Lizenz dient der Erfassung von Tieren, bei denen die Jagd tief in den Instinkten verwurzelt ist und bei denen eine entsprechende Verhaltensauffälligkeit zu befürchten ist, sofern diese Instinkte nicht regelmäßig bedient werden. Als Beispiel sind hier Großkatzen und Raubvögel zu nennen.

Im Gegensatz zu eigentlichen Jagdlizenz ist hier keine Prüfung notwendig und es wird auch nur ein Lederstreifen mit den nötigen Informationen ausgegeben. Eine Meldepflicht für Beutetiere besteht auch hier, wobei Vögel, kleine Säugetiere und Nagetiere nicht gemeldet werden müssen.
Der „Tierführer-Schein“ erlaubt dem Besitzer nicht das eigene Jagen.

 

 

Wie erlangt man die Jagdlizenz?

Zum Erhalt einer Jagdlizenz ist der Nachweis für den sicheren und umsichtigen Umgang mit der Waffe und zumindest grundlegende Kenntnisse im Bezug auf die Jagd nötig.

Hierfür wird nach der Anmeldung im Jägerlager eine begleitete Jagd durchgeführt und der Antragsteller von mindestens einen fachkundigen Jäger begleitet und beobachtet.

Nachdem bewiesen wurde, dass die nötigen Kriterien erfüllt wurden und nach Rücksprache mit der Jagdherrin oder ihrer Vertreterin erhält der Antragsteller die Jagdlizenz.

Eine entsprechende Belehrung über die Rechte und Pflichten die mit dem Erlangen einer Jagdlizenz verbunden sind finden spätestens bei der Übergabe der Lizenz statt.


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