Innerhalb des Haingeländes darf jede Person selbst über die Gestalt, in der sie sich zeigen möchte, entscheiden. Das Wandeln von Gilneern ist erlaubt, selbstverständlich auch die Druidenwandlung. Es ist dabei jedoch auf angemessene Bekleidung und angemessenes Verhalten zu achten.
Die Eingänge zum Hain (Haupteingang und Pfad vom Schamanenlager) werden rund um die Uhr von jeweils zwei Hainwachen bewacht. Der Eingang durch das Schamanenlager ist nur für Bewohner des Hains oder des Lagers gedacht, nicht für Besucher.
Jeder, der in Frieden kommt, darf den Hain besuchen (ausgenommen Untote und Personen, die ein Zutrittsverbot erhalten haben).
Waffen sind im Hain verboten! Ausgenommen sind lediglich die Bewohner des Hains sowie die Streitkräfte Kitars in offiziellen Angelegenheiten (Garde, Stadtwache und die Regentin selbst).
Es ist gestattet, Besucher mit in das Haupthaus des Hains einzuladen (Smaragdgrüne Anhöhe 3), solange diese unter der Aufsicht des Einladenden bleiben. Ansonsten haben dort nur die Bewohner des Hains Zutritt.
Es ist gestattet am Mondbrunnen zu beten, jedoch ist es strikt untersagt, ihn oder das Wasser darin zu berühren. Hiervon ausgenommen sind Mondpriester und Druiden. Ein Treant bewacht den Mondbrunnen Tag und Nacht und wird einschreiten, wenn man zu dicht kommt. Zieht man sich nicht zurück, wird man kommentarlos durch eine Hainwache aus dem Hain entfernt und die Druiden werden informiert.
Offenes Feuer ist im Hain verboten. Einzige Ausnahme bildet hierbei der gesicherte Lagerfeuerplatz.
Die Hainleitung behält sich vor, Regeln zu ändern oder zeitweise außer Kraft zu setzen, falls nötig.