Da die Meisten von euch den Eintrag ja OOC selber ausfüllen und einschicken, würde ich ganz gerne einmal niederschreiben auf was beim Hafenbucheintrag alles hingewiesen wird. So kann niemand am Ende behaupten "Das wurde mir aber nicht gesagt." - Es gibt gewisse Auflagen, die werden in den entsprechenden Fällen IMMER während des Eintrages erwähnt.
I. Fluchträger
Jeder Mensch wird bei dem Hafenbucheintrag gefragt, ob er ein Fluchträger ist oder nicht. Fällt die Angabe positiv, also mit Ja, aus so folgt ein Hinweis zu dessen Zweitgestalt. Die entsprechende Person wird dann darüber aufgeklärt, dass jene Zweitgestalt nicht innerhalb der Stadtmauern eingenommen werden darf, sondern nur im Wald. Ausgeschlossen hier von sind jedoch das eigene Haus, Häuser dessen Besitzer da nichts gegen haben oder Geschäfte und Institutionen die das Wandeln innerhalb ihrer Räumlichkeiten tolerieren.
II. Magiekundige
Da das Dokument ja die Nachfrage fordert, ob der Einreisende magiekundig ist oder nicht, wird auch hier im Falle von einem Jahr ein Hinweis gegeben bzw erfolgt eine Aufforderung. Dabei ist es egal um welche Art der Magie es sich handelt, da alle Magiekundigen sich diesbezüglich beim Magierzirkel einzufinden haben um dort wenigstens einmal vorstellig gewesen zu sein, wird man sie dazu beim Erstellen des Eintrags auffordern. Ausserdem erklärt man, dass man beim Zirkel auch eine Lizenz erwerben muss um seine Magie anwenden und praktizieren zu dürfen.
III. Tierische Begleiter
Wer mit einem tierischen Begleiter auf die Insel kommt, wird dazu aufgefordert sich bei den Hütern der Natur damit einzufinden. Sprich den Druiden. Dort muss sich das Tier einem Test unterziehen inwiefern es denn als ungefährlich gilt. Dies zählt für alle größeren und vorallem aus der Wildbahn stammenden Begleiter. => Wölfe, Raubkatzen, Säbler, Füchse, ausgew. Hunde, etc. Für kleine Haustiere wie Kaninchen, Katzen, etc. ist dies nicht nötig.
IV. Unterkunfts Information
Bei Einreisenden, die das aller erste Mal auf Lichthafen einreisen, wird im Anschluss des Eintrags immer eine Aufklärung erfolgen wo sie Unterkunft finden. So erzählt man jenen, die das Geld dafür besitzen, wo sie den gefüllten Krug finden und das sie dort ein Zimmer mieten können. Den etwas Ärmeren hingegen berichtet man von der Zuflucht und das sie dort kostenlos ein Bett und Essen zur Verfügung gestellt bekommen. So kann vermieden werden, dass sie Straftaten wie klauen gehen, etc. umgehen können. Zu beidem erfolgt natürlich dann auch eine Wegbeschreibung.
V. Bürgerregister Information
Ausserdem wird am Ende des Eintrags einmal darauf aufmerksam gemacht, dass man sich auch in ein Bürgerregister eintragen lassen kann. Zu dem gibt man die Information weiter, dass man dadurch eine Minderung der Kosten bei einer Behandlung im Heilerhaus erhält und auch viele Arbeitgeber diesen Eintrag fordern, wenn sie jemanden neu einstellen wollen. Jedoch wird auch erwähnt, dass es keine Pflicht ist diesen Eintrag zu vollziehen.
VI. Hinweise für Verlassene
Da sich neuerdings wieder eine Gruppierung im Tristen Tal aufhält, werden Verlassene darauf freundlichst hingewiesen, dass wenn sie gerne unter gleich Gesinnten leben wollen oder an einem Ort leben möchten wo sie ihrem Glauben nach kommen können, dass sie sich dann eben im Tristen Tal niederlassen dürfen. Oder aber auch eine Nachricht an eine gewisse Miss Luriala Sin'dalor schicken können.