Diese Regeln sind auf dem schwarzen Brett des Bauernhofs angebracht.
1. Die Worgenform ist auf dem ganzen Hofgelände untersagt.
2. Jegliche Raubtiere (darunter auch Reitworgen/Reitsäbler) sind nicht auf dem Hofgelände gestattet, mit Ausnahme der östlichen Felder. Druiden sind von der Regel ausgenommen.
3. Fremdfütterungen der Tiere ist nur unter Aufsicht gestattet.
4. Domestizierte Wildtiere (Wolfshunde,Raubkatzen) dürfen nur mit Kette und Maulkorb auf dem Hofgelände geführt werden.
5. Den Anweisungen von Arbeitern/Mitgliedern des Hofes ist Folge zu leisten.