Regelwerk: Kämpfergilde
(IC)
I.
Straftaten, oder Aufträge die Straftaten gegen die Krone beinhalten, oder die Neutralität von Lichthafen gefährden, sind nicht gestattet.
II.
Kopfgeldaufträge müssen durch die Krone genehmigt sein.
III.
Im Gefecht wird von allen Mitgliedern der Kämpfergilde Gehorsam gegenüber ihren Vorgesetzten verlangt. Dies gilt auch bei der Unterstellung gegenüber anderen militärischen Institutionen.
IV.
Streitigkeiten unter Gildenmitgliedern werden intern geklärt. Hinzuziehen der Stadtwache etc. ohne vorherige Absprache mit dem Waffenmeister kann zum Ausschluss führen.
V.
Gildenmitglieder haben einen Beitrag von 10% ihrer Einnahmen an den Waffenmeister zu erbringen. Die bei Einsätzen erworbene Beute wird gemeinsam mit der entrichteten Summe von den Rottenführern in ihrer jeweiligen Rotte aufgeteilt.
Das bei Einzelaufträgen erworbene Geld bleibt abzüglich des Beitrages für den Waffenmeister im Besitz des jeweiligen Söldners.
VI.
Ein Rottenführer kann durch eine Mehrheit innerhalb der eigenen Rotte abgewählt werden. Die Abwahl wird durch ein Duell gegen seinen Kontrahenten besiegelt. Der Kampf muss vorher beim Waffenmeister angemeldet werden und in dessen Gegenwart stattfinden.
VII.
Ein zur Ausbildung eintretender Rekrut verpflichtet sich für insgesamt 6 Monate, in den Reihen der Gilde zu kämpfen. Sollte dieser Vertrag vorher gebrochen werden, ist der jeweilige Rekrut dazu verpflichtet, die Kosten seiner Ausbildung bei der Kämpfergilde zu begleichen.